Leistungen

  • Hilfe bei der Körperpflege

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten

  • Betten und Lagern

  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit

  • Hilfe bei der Medikamentenversorgung

  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung

  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung,etc.)

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Anlegen von Kompressionsverbänden

  • Dekubitusbehandlung

  • Stomaversorgung

  • Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige

  • Alle aufgeführten Leistungen können Sie auch als privat finanzierte Leistungen in Anspruch nehmen.

  • hauswirtschaftlicher Service (Reinigung der Wohnung, Einkauf, etc)

  • Begleitung außer Haus (Spaziergänge, Friedhofsbesuche,etc.)

  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung (Unterstützung bei Hobby und Spiel)

  • Palliativpflege bedeutet Betreuung und Begleitung schwerstkranker Patienten in ihrer letzten Lebensphase.

  • Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgepräch. Dies wird von der Pflegekasse gefordert. Während des Beratungseinsatzes erhalten Sie hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation.

  • für Pflegegrad 2 und 3 : halbjährlich

  • für Pflegegrad 4 und 5 : vierteljährlich