Hilfe bei der Körperpflege
Hilfe beim An- und Auskleiden
Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten
Betten und Lagern
Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
Hilfe bei der Medikamentenversorgung
Wundversorgung und Verbandswechsel
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung,etc.)
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Anlegen von Kompressionsverbänden
Dekubitusbehandlung
Stomaversorgung
Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige
Alle aufgeführten Leistungen können Sie auch als privat finanzierte Leistungen in Anspruch nehmen.
hauswirtschaftlicher Service (Reinigung der Wohnung, Einkauf, etc)
Begleitung außer Haus (Spaziergänge, Friedhofsbesuche,etc.)
Unterstützung bei der Alltagsgestaltung (Unterstützung bei Hobby und Spiel)
Palliativpflege bedeutet Betreuung und Begleitung schwerstkranker Patienten in ihrer letzten Lebensphase.
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgepräch. Dies wird von der Pflegekasse gefordert. Während des Beratungseinsatzes erhalten Sie hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation.
für Pflegegrad 2 und 3 : halbjährlich
für Pflegegrad 4 und 5 : vierteljährlich